Schwellenwerte UVPV
Ab welcher Grösse ein Vorhaben der Umweltverträglichkeitsprüfung untersteht (Art. 10a USG, Anhang UVPV). Diese Werte verwendet das Screening für die UVP-Pflicht-Prüfung im ersten Schritt.
Massgebend ist immer der Verordnungstext. Die Tabelle gibt den Anhang der UVPV (SR 814.011) in der Fassung wieder, gegen die das Tool verifiziert wurde. Neben der Bundesschwelle können kantonale Vorschriften oder die Anlageneinheit (mehrere Teilanlagen als Ganzes) die Pflicht auslösen.
Verifizierte Schwellen
Ziffer, Bezugsgrösse und Wert stimmen wörtlich mit dem Anhang UVPV überein. Für diese Typen gibt das Screening ein hartes Ergebnis JA / NEIN / GRENZFALL aus.
| Vorhabenstyp | Massgebende Grösse | Schwelle | UVPV-Anhang | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Kiesgrube / Steinbruch Kiesgrube (Trockenabbau) · Kiesgrube (Nassabbau/Baggersee) · Steinbruch (Sprengabbau) | Abbaubares Gesamtvolumen | 300'000 m³ | Anhang Ziff. 80.3 | Kies-/Sandgruben, Steinbrüche und andere Materialentnahmen mit einem abbaubaren GESAMTvolumen von mehr als 300'000 m³ (nicht pro Jahr). |
| Deponie Deponie Typ A/B · Deponie Typ C/D/E | Deponievolumen | 500'000 m³ | Anhang Ziff. 40.4 | Deponien der Typen A und B mit einem Deponievolumen von mehr als 500'000 m³. Typen C/D/E (Ziff. 40.5) sind unabhängig vom Volumen UVP-pflichtig. |
| Parkhaus / Parkierungsanlage oberirdisch · unterirdisch · Parkdeck | Anzahl Parkfelder | 500 Parkfelder | Anhang Ziff. 11.4 | Parkhäuser/-plätze für mehr als 500 Motorwagen. Gesamtanlage (Bestand + Erweiterung) summieren. |
| Einkaufszentrum / Fachmarkt | Verkaufsfläche | 7'500 m² | Anhang Ziff. 80.5 | Einkaufszentren und Fachmärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 7'500 m². |
| Logistik- / Lageranlage | Lagerfläche | 20'000 m² | Anhang Ziff. 80.6 | Güterumschlagsplätze/Verteilzentren mit einer Lagerfläche von mehr als 20'000 m² ODER einem Lagervolumen von mehr als 120'000 m³. |
| Windenergieanlagen | Installierte Leistung | 5 MW | Anhang Ziff. 21.8 | Anlagen zur Nutzung der Windenergie mit einer installierten Leistung von mehr als 5 MW (massgebend ist die Leistung, nicht die Anzahl Anlagen). |
| Sportanlage / Stadion | Zuschauerkapazität | 20'000 Zuschauer | Anhang Ziff. 60.5 | Sportstadien mit ortsfesten Tribünenanlagen für mehr als 20'000 Zuschauer. |
Typen ohne eigene Anhang-Ziffer
Für diese Vorhabenstypen kennt der Anhang UVPV keine direkt passende Ziffer, oder die Pflicht hängt von einer anderen Bezugsgrösse ab (etwa Parkplätze, Lager- oder Verkaufsfläche einer Teilanlage). Das Screening gibt hier bewusst kein hartes JA / NEIN aus, sondern verweist auf die Einzelfallprüfung durch die kantonale UVP-Stelle.
| Vorhabenstyp | Anhaltspunkt | Hinweis |
|---|---|---|
| Schiessanlage | Anzahl Scheiben (300 m) | ZIVILE Schiessanlagen haben KEINE feste UVPV-Schwelle — massgebend ist die Lärmschutz-Verordnung (LSV), Einzelfallprüfung. Nur militärische Waffen-/Schiess-/Übungsplätze der Armee sind UVP-pflichtig (Anhang Ziff. 50.1, Plangenehmigung VBS). |
| Industrie- / Gewerbegebiet | Gesamtfläche | Die UVPV kennt KEINE generische Schwelle für die Erschliessung von Industrie-/Gewerbezonen. UVP-pflichtig sind nur einzelne Industrieanlagen-Typen nach Anhang Ziff. 70.x (z.B. 70.5 Chemie-Synthese >5'000 m² Betriebsfläche). Konkrete Anlage / kantonale UVP-Stelle prüfen. |
Was die Schwelle nicht beantwortet
- Anlageneinheit: Mehrere Teilanlagen, die räumlich und funktional zusammengehören, werden für die Schwelle als Ganzes betrachtet (Rechtsprechung des Bundesgerichts, siehe UVP-Rechtsprechung).
- Änderungen bestehender Anlagen: UVP-pflichtig, wenn die Änderung wesentliche Umbauten, Erweiterungen oder Betriebsänderungen betrifft (Art. 2 UVPV).
- Kantonale Zuständigkeit und Verfahren: Welche Behörde entscheidet und in welchem Verfahren die UVP läuft, regeln die Kantone; siehe Kantone und Fachstellen.
- Unterhalb der Schwelle: Auch ohne UVP-Pflicht gilt das Umweltrecht vollständig; die Behörde prüft die Umweltaspekte im ordentlichen Verfahren.