BGer BGE 123 II 248
AbgewiesenEntscheid vom 15.04.1997
In einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung (Art. 24sexies Abs. 5 BV) überwiegt das öffentliche Interesse am Schutz der typischen Eigenheiten gegenüber privaten Nutzungsinteressen, selbst bei bösgläubigen Eingriffen. Eine Wiederherstellungsverfügung ist verhältnismässig, wenn sie dem Schutzzweck dient und keine milderen…
BGer BGE 123 II 248 vom 15.04.1997 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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