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VGer SG B 2020/171

Abgewiesen

Entscheid vom 23.01.2021 · Kanton SG

Die fehlerhafte Bezeichnung des Baubewilligungsverfahrens als vereinfachtes statt ordentliches Verfahren führt nicht zur Nichtigkeit der Einsprachefrist oder einer allenfalls erteilten Baubewilligung, wenn das Verfahren tatsächlich ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Eine verspätete Einsprache ist unzulässig.

VGer SG B 2020/171 vom 23.01.2021 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.