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BGer 1C_74/2012

Teilweise gutgeheissen

Entscheid vom 19.06.2012

Die Gewährung von Erleichterungen bei Lärmsanierungen ist restriktiv zu handhaben, kann aber gerechtfertigt sein, wenn die Immissionsgrenzwerte durch einfache bauseitige Massnahmen eingehalten werden können und die Kosten-Nutzen-Abwägung gegen eine zusätzliche Sanierungsmassnahme spricht.

BGer 1C_74/2012 vom 19.06.2012 (Teilweise gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.