BGer 1C_663/2023
Teilweise gutgeheissenEntscheid vom 08.01.2025
Bei interkantonalen Vorhaben wie dem Ausbau eines Wasserkraftwerks darf die Beschwerdelegitimation nicht gebietsmässig aufgeteilt werden, sondern ist am Gesamtprojekt zu messen. Eine isolierte Betrachtung der kantonalen Anlagenteile widerspricht dem Koordinationsgebot und der gebotenen Gesamtinteressenabwägung.
BGer 1C_663/2023 vom 08.01.2025 (Teilweise gutgeheissen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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