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BGer 1C_523/2019

Abgewiesen

Entscheid vom 01.04.2021 · Kanton VD

Die Vorinstanz hat zu Recht den ergänzenden Baugesuchsantrag aufgrund Überschreitung der maximal zulässigen überbauten Fläche nach dem geltenden kommunalen Regelwerk (RPE 1972) abgelehnt. Die Anwendung des zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung geltenden Rechts ist nicht willkürlich.

BGer 1C_523/2019 vom 01.04.2021 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.