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BGer 1C_521/2022

Abgewiesen

Entscheid vom 28.07.2023 · Kanton VS

Ein Bauprojekt mit zwei rechtwinklig zueinander stehenden Gebäudeteilen, die keine ausreichende äußere oder innere Kontinuität aufweisen, gilt als zwei separate Gebäude und verstößt damit gegen die im Zonenreglement geforderte disperse Bauordnung.

BGer 1C_521/2022 vom 28.07.2023 (Abgewiesen)
Planungsanlass
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.