BGer 1C_504/2020
AbgewiesenEntscheid vom 04.03.2022 · Kanton VS
Das Bundesgericht bestätigt die kantonale Bewilligung für den Bau eines Chalets mit zwei Wohnungen in einer Wohnzone, da die Vorinstanz die kommunalen Bauvorschriften nicht willkürlich angewendet hat und keine übermässige Beeinträchtigung der Nachbarinteressen vorliegt.
BGer 1C_504/2020 vom 04.03.2022 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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