BGer 1C_350/2021
AbgewiesenEntscheid vom 17.06.2022
Die Interessenabwägung zwischen baulicher Nutzung und Schutz des ISOS-Perimeters fiel zugunsten des Bauvorhabens aus, da die konkrete Integration in das bestehende, bereits stark überformte Quartier keine landschaftliche oder ästhetische Beeinträchtigung darstellte und die Erschliessung den Anforderungen von Art. 19 LAT genügte.
BGer 1C_350/2021 vom 17.06.2022 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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