BGer 1C_251/2021
AbgewiesenEntscheid vom 23.03.2022
Bei der Interessenabwägung in der Landwirtschaftszone überwiegen die öffentlichen Interessen an Landschaftsschutz und ökologischer Vernetzung gegenüber den privaten Interessen an einer nachträglichen Baubewilligung, wenn das Vorhaben eine bisher unberührte Geländekammer erheblich verändert und keine ernsthaften Alternativstandorte…
BGer 1C_251/2021 vom 23.03.2022 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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