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Ziffer 62 Anhang 1 NISV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE II Nrn. 0191-0192/2020 · 17.11.2020Teilweise gutgeheissenDie Vorinstanz muss den exakten Standort benachbarter Mobilfunkantennen abklären, um zu prüfen, ob deren Perimeter sich mit demjenigen der geplanten Anlage überlagern und sie daher in die Emissionsprognose einzubeziehen sind (Ziffer 62 Anhang 1 NISV).Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.