Ziffer 3.1.2 BZO Hinwil
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VGer ZH VB.2023.00568 · 12.12.2024AbgewiesenIn der Kernzone K2 der Gemeinde Hinwil ist bei Neubauten, die kein bestehendes Hauptgebäude ersetzen, gemäss Ziffer 3.1.2 BZO zwingend nur ein anrechenbares Dachgeschoss zulässig; derogierendes Gewohnheitsrecht ist im öffentlichen Recht ausgeschlossen. Der Wegfall der Wohnnutzung im zweiten Dachgeschoss stellt keine untergeordnete…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.