Ziff. 62 Abs. 5bis Anhang 1 NISV
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VGer ZH VB.2023.00396 · 27.06.2024AbgewiesenDer Wechsel vom Betrieb einer adaptiven Mobilfunkantenne nach dem Worst-Case-Szenario zu einem Betrieb unter Berücksichtigung des Korrekturfaktors ist baubewilligungspflichtig nach Art. 22 Abs. 1 RPG, da er mit einer faktischen Erhöhung der Sendeleistung verbunden ist und ein öffentliches Interesse an vorgängiger Kontrolle besteht.…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.