Ziff. 303 BZO
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BRG ZH BRGE IV Nrn. 0041-0042/2022 · 03.06.2021AbgewiesenOff-Airport-Parkierungsanlagen sind als dem Flughafen dienend zu qualifizieren und deshalb nur in den am wenigsten immissionsempfindlichen Bauzonen zulässig; in einer primär dem Wohnen dienenden Wohnzone mit Empfindlichkeitsstufe II sind sie nicht zonenkonform.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.