Startseite
Startseite
← Normenregister

Ziff. 211 Abs. 2 Anhang 4 GSchV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE I Nrn. 0106-0111/2021 · 16.07.2021Teilweise gutgeheissenDie Erteilung einer gewässerschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung stellt eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG dar, was die direkte Anwendbarkeit des ISOS und die Pflicht zur spezifischen Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 2 NHG sowie zur Einholung eines Gutachtens gemäss Art. 7 Abs. 2 NHG auslöst.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.