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VISOS (SR 451.12)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
KGer LU 7H 17 99 / 7H 18 207 · 07.01.2019AbgewiesenWeder die Umfassungsmauer noch die Ökonomiegebäude des Kapuzinerklosters Wesemlin sind vom Schutzumfang des kantonalen Denkmalschutzentscheids von 1974 erfasst; der Abbruch der Ökonomiegebäude ist zulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 17 Abs. 2 BZR erfüllt sind und private Interessen am Abbruch die öffentlichen Interessen an der…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.