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NISV Anhang 1 Ziff. 63

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00741 · 31.10.2024AbgewiesenDie Grenzwerte der NISV sind weiterhin verfassungs- und gesetzeskonform; wer eine Überschreitung der Anlagegrenzwerte durch nicht berücksichtigte Reflexionen rügt, muss dies anhand der konkreten Umstände (insbesondere der Topografie) plausibel machen. Eine Interessenabwägung findet bei der Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage, die…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.