NISV Anhang 1 Ziff. 62 Abs. 6
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2025/7 · 26.06.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen (weniger als 8 Sub-Arrays) ist rechtmässig, da diese ohne Korrekturfaktor wie konventionelle Antennen behandelt werden und das Standortdatenblatt korrekt ausgefüllt wurde. Eine Umstellung auf adaptiven Betrieb mit Korrekturfaktor erfordert ein neues Baugesuch.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.