BGr, 30. Juni 2025, 1C_505/2024
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VGer ZH VB.2024.00528 · 22.01.2026RückweisungMobilfunknetzbetreiberinnen müssen im Rahmen eines kommunalen Kaskadenmodells nicht nur formell nachweisen, dass Standorte höherer Priorität nicht verfügbar sind, sondern den konkreten Versorgungsbedarf und den daraus abgeleiteten Suchperimeter für Alternativstandorte plausibel darlegen und belegen; fehlen diese Grundlagen, ist der…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.