BGLE (SR 742.144)
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VGer BE 100 2021 100 · 07.03.2022AbgewiesenLärmimmissionen einer nahe gelegenen Eisenbahn-Stahlbrücke begründen keine besonderen Verhältnisse im Sinne von Art. 26 Abs. 1 BauG, die eine Ausnahme vom reglementarischen Grenzabstand auf der lärmabgewandten Seite rechtfertigen; dem Wunsch nach optimaler, gewinnbringender Nutzung des Grundstücks kommt kein Ausnahmecharakter zu.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.