BGE 148 II 189
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VGer ZH SB.2024.00008 · 17.04.2024AbgewiesenBei einer Sperrfristverletzung nach Art. 79b Abs. 3 BVG ist der Pensionskasseneinkauf nur im Umfang der tatsächlichen Nettoaufbesserung zum steuerlichen Abzug zuzulassen; individuelle Beweggründe und das Argument der Doppelbesteuerung rechtfertigen weder eine Ausnahme noch eine Praxisänderung.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.