BGE 145 I 52 E. 4.4
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VGer TG TVR-2023-17 · 01.01.2023AbgewiesenDie Einordnung eines geplanten Neubaus ist nicht ausschliesslich anhand der in unmittelbarer Umgebung stehenden Häuser zu beurteilen, sondern erfordert ein über den bloss nachbarschaftlichen Rahmen hinausreichendes Bezugsfeld. Beim Vollzug des unbestimmten Rechtsbegriffs «Hanglage» kommt der Gemeinde ein Ermessensspielraum zu, der…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.