BGE 145 I 52 E. 3.6
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2025.00029 · 26.02.2026GutgeheissenDas Baurekursgericht darf den Einordnungsentscheid der kommunalen Baubehörde nach § 238 PBG nur aufheben, wenn diese ihren durch die Gemeindeautonomie gewährleisteten Beurteilungs- und Ermessensspielraum überschritten hat; eine bloss abweichende gestalterische Einschätzung des Rekursgerichts genügt dafür nicht. Wenn eine…BaubewilligungVGer ZH VB.2025.00070 · 11.12.2025AbgewiesenDigitale Werbebildschirme (75 Zoll, wechselnde Fremd- und Eigenwerbung) an einer Gebäudefassade in der Kernzone vermitteln einen Eindruck von Unruhe und Instabilität und genügen den erhöhten Einordnungsanforderungen von § 238 Abs. 2 PBG nicht; die Bewilligungsverweigerung liegt im Beurteilungsspielraum der kommunalen Baubehörde. Wurden…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00663 · 28.08.2025AbgewiesenDas Verwaltungsgericht ist bei der Überprüfung eines Einordnungsentscheids nach § 238 Abs. 1 PBG auf eine Sachverhalts- und Rechtskontrolle beschränkt; eine Angemessenheitsprüfung steht ihm nicht zu. Intakte Trauflinien können ein prägendes Merkmal der baulichen Umgebung darstellen, das einem trauflinienunterbrechenden Balkon als…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00294 · 08.02.2024AbgewiesenEin viergeschossiges Gebäude, das die besondere Rücksichtnahme gegenüber benachbarten Inventarobjekten gemäss § 238 Abs. 2 PBG nur knapp durch den Verzicht auf ein Dachgeschoss erfüllt, kann nicht um ein Attikageschoss aufgestockt werden, da dies die erforderliche Rücksichtnahme zwangsläufig aufhöbe. Der Verzicht auf einen erneuten…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.