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BGE 145 I 52 E. 3.6

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00029 · 26.02.2026GutgeheissenDas Baurekursgericht darf den Einordnungsentscheid der kommunalen Baubehörde nach § 238 PBG nur aufheben, wenn diese ihren durch die Gemeindeautonomie gewährleisteten Beurteilungs- und Ermessensspielraum überschritten hat; eine bloss abweichende gestalterische Einschätzung des Rekursgerichts genügt dafür nicht. Wenn eine…BaubewilligungVGer ZH VB.2025.00070 · 11.12.2025AbgewiesenDigitale Werbebildschirme (75 Zoll, wechselnde Fremd- und Eigenwerbung) an einer Gebäudefassade in der Kernzone vermitteln einen Eindruck von Unruhe und Instabilität und genügen den erhöhten Einordnungsanforderungen von § 238 Abs. 2 PBG nicht; die Bewilligungsverweigerung liegt im Beurteilungsspielraum der kommunalen Baubehörde. Wurden…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00663 · 28.08.2025AbgewiesenDas Verwaltungsgericht ist bei der Überprüfung eines Einordnungsentscheids nach § 238 Abs. 1 PBG auf eine Sachverhalts- und Rechtskontrolle beschränkt; eine Angemessenheitsprüfung steht ihm nicht zu. Intakte Trauflinien können ein prägendes Merkmal der baulichen Umgebung darstellen, das einem trauflinienunterbrechenden Balkon als…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00294 · 08.02.2024AbgewiesenEin viergeschossiges Gebäude, das die besondere Rücksichtnahme gegenüber benachbarten Inventarobjekten gemäss § 238 Abs. 2 PBG nur knapp durch den Verzicht auf ein Dachgeschoss erfüllt, kann nicht um ein Attikageschoss aufgestockt werden, da dies die erforderliche Rücksichtnahme zwangsläufig aufhöbe. Der Verzicht auf einen erneuten…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.