BGE 144 III 353
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VGer AG WBE.2018.344 · 27.11.2019AbgewiesenDas Baugesetz des Kantons Aargau von 1993 (§21 BauG) kennt keine Mindestfläche als Voraussetzung für einen Gestaltungsplan; massgebend sind allein die qualitativen Anforderungen. Mit einem Gestaltungsplan kann nach §21 BauG und §8 Abs.2 lit.a BauV grundsätzlich auch von den Grenzabständen gegenüber Parzellen ausserhalb des…GestaltungsplanSondernutzungsplanBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.