BGE 141 I 130 E. 4.1
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VGer ZH VB.2026.00056 · 16.04.2026GutgeheissenAusgaben für die Ersatzbeschaffung von Kommunalfahrzeugen am Ende ihres Lebenszyklus inklusive Ladeinfrastruktur sind als gebundene Ausgaben im Sinne von § 103 Abs. 1 GG zu qualifizieren, wenn kein erheblicher Entscheidungsspielraum in sachlicher und zeitlicher Hinsicht besteht. Die Wahl des konkreten Fahrzeugmodells und Antriebstyps…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.