BGE 134 II 244 E. 2.1
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BGer 1C_506/2022 · 15.11.2022NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen eine Baubewilligung (Erschliessung) ist nicht einzutreten, wenn der Beschwerdeführer die gesetzliche Begründungspflicht verletzt und sich nicht sachgerecht mit dem angefochtenen Entscheid auseinandersetzt.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.