Startseite
Startseite
← Normenregister

BGE 134 I 92 E. 2.3.2

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00670 · 11.11.2025Teilweise gutgeheissenDurchsetzungshaft ist verhältnismässig, wenn die Steuerungsfähigkeit der ausreisepflichtigen Person trotz psychischer Erkrankung nicht aufgehoben ist und eine Verhaltensänderung nicht ausgeschlossen werden kann. Die Kürzung der Honorarnote der unentgeltlichen Rechtsvertretung ist rechtswidrig, wenn dem Rechtsvertreter keine zumutbare…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.