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BGE 133 II 321 E. 4.3.1

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VGer ZH VB.2024.00160 · 06.03.2025AbgewiesenMobilfunkantennen sind keine Betriebe, sondern Infrastrukturanlagen; sie gelten innerhalb der Bauzone als zonenkonform, soweit sie eine unmittelbare funktionelle Beziehung zum Standort aufweisen und im Wesentlichen Bauzonenland abdecken. Zwei Antennengruppen senden aus einem engen räumlichen Zusammenhang im Sinne von Ziff. 62 Abs. 3…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.