Startseite
Startseite
← Normenregister

BGE 133 II 249 E. 1.1

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_506/2022 · 15.11.2022NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen eine Baubewilligung (Erschliessung) ist nicht einzutreten, wenn der Beschwerdeführer die gesetzliche Begründungspflicht verletzt und sich nicht sachgerecht mit dem angefochtenen Entscheid auseinandersetzt.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.