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BGE 133 II 249

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_506/2022 · 15.11.2022NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen eine Baubewilligung (Erschliessung) ist nicht einzutreten, wenn der Beschwerdeführer die gesetzliche Begründungspflicht verletzt und sich nicht sachgerecht mit dem angefochtenen Entscheid auseinandersetzt.BaubewilligungBGer 1C_2/2022 · 25.01.2022NichteintretenAuf eine Beschwerde in Bausachen ist nicht einzutreten, wenn die Beschwerdeführenden sich nicht sachgerecht mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandersetzen, sondern bloss ihre bereits verworfenen Argumente wiederholen (Verletzung der gesetzlichen Begründungspflicht, Art. 42 Abs. 2 BGG).Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.