BGE 132 V 379
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2020.310 · 10.02.2021GutgeheissenEine Ausstandspflichtverletzung, die in mehrfacher Hinsicht klar und offenkundig ist, kann nicht geheilt werden; der angefochtene Entscheid ist aufzuheben und die Sache zur formell korrekten Behandlung des Ausstandsbegehrens zurückzuweisen.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.