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BGE 130 I 113 E. 2.2

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00189 · 07.03.2024Teilweise gutgeheissenKommunale Abfallgrundgebühren bedürfen einer formell-gesetzlichen Grundlage auf Stufe eines Gemeindeerlasses; ein blosser Behördenerlass (Gemeinderatserlass) genügt dem abgaberechtlichen Legalitätsprinzip nicht. Weder Art. 32a USG noch § 37 Abs. 2 AbfG stellen eine hinreichende formell-gesetzliche Grundlage für die kommunale Grundgebühr…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.