BGE 128 II 168
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SO VWBES.2024.154 · 20.03.2025AbgewiesenWer ausserhalb des Einspracheperimeters einer projektierten Mobilfunkanlage wohnt, ist zur Beschwerde nicht legitimiert. Eine gelegentliche Hauswarttätigkeit von wenigen Stunden pro Monat begründet keinen ständigen Arbeitsplatz im Sinne der NISV und vermag die Beschwerdelegitimation nicht herzuleiten.BaubewilligungVGer BE 100 2024 57 · 10.11.2020AbgewiesenMieter einer Wohnung innerhalb des Einspracheradius einer Mobilfunkanlage sind zur Baubaubeschwerde nur legitimiert, wenn sie dort tatsächlich wohnen oder arbeiten; unregelmässige Aufenthalte ohne Wohnsitz im massgeblichen Zeitpunkt begründen keine genügende spezifische Beziehungsnähe.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.