Startseite
Startseite
← Normenregister

BGE 120 IV 300

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2025 149 · 16.04.2026AbgewiesenEin künstlich angelegter, eingedolter Kanal, dessen Wasser dem natürlichen Wasserkreislauf nicht entzogen wird, gilt als Gewässer im Sinne der bundesrechtlichen Gewässerschutzgesetzgebung; solange keine definitive Gewässerraumplanung besteht, ist der übergangsrechtliche Gewässerraum einzuhalten und sind Ausnahmen restriktiv zu handhaben.BaubewilligungAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.