BGE 100 Ia 32
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BRG ZH BRGE IV Nr. 0039/2025 · 20.03.2025AbgewiesenEin Gebäudeschaden durch ins Innere gedrungenes Niederschlagswasser gilt nur dann als versicherter Überschwemmungsschaden gemäss § 19 Ziff. 3 GebVG, wenn das Wasser oberflächlich (über Terrain) ins Gebäude eingedrungen ist; unterirdisch eingedrungenes Wasser ist nicht versichert. Unabhängig davon schliesst § 20 Ziff. 3 GebVG die…BRG ZH BRGE IV Nr. 0020/2018 · 14.02.2018AbgewiesenVoraussehbarkeit und Verhinderbarkeit im Sinne von § 20 Ziff. 3 GebVG sind kumulative Voraussetzungen des Deckungsausschlusses bei Elementarschäden; Hauseigentümer müssen Wetterberichte zur Kenntnis nehmen und Sonnenstoren vor Beginn eines angekündigten Unwetters einziehen.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.