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BauG-Änderung vom 9. Juni 2016

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2019 272 · 21.02.2019Teilweise gutgeheissenSeit der Aufhebung von Art. 40 Abs. 2 und Art. 35c Abs. 1 BauG durch die BauG-Revision 2016 ist eine aspektmässige Aufteilung des Streitgegenstands im Baubewilligungsverfahren nicht mehr statthaft; eine Baubewilligung bildet eine Einheit und kann nicht gleichzeitig vor der Baubewilligungsbehörde und vor dem Verwaltungsgericht hängig…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.