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Art. 99 BGG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_264/2020 · 09.12.2020AbgewiesenDie kantonale Interpretation von Art. 4 Abs. 4 BZO (Bau- und Zonenordnung Truttikon) und § 238 Abs. 2 PBG/ZH zur Einordnung eines Bauvorhabens in das Ortsbild ist nicht willkürlich, wenn sie auf nachvollziehbaren Erwägungen beruht und den kommunalen Ermessensspielraum respektiert.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_319/2019 · 01.11.2019AbgewiesenDie dreitägige Beschwerdefrist bei Stimmrechtsbeschwerden im Kanton Aargau ist aufgrund des öffentlichen Interesses an rascher Rechtsklarheit verfassungskonform; ein Beschwerdeführer muss Mängel, die bereits bei der Amtsblatt-Publikation des Gemeinderatsbeschlusses erkennbar waren, innert dieser Frist rügen.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_274/2018 · 09.04.2019AbgewiesenErschliessungsbeiträge (Kanalisation, Strasse, Wasserleitung) können nur dann als willkürlich beanstandet werden, wenn die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz widersprüchlich, aktenwidrig oder offensichtlich unvollständig sind; blosse Bestreitungen ohne hinreichende Substantiierung genügen dafür nicht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.