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Art. 99 Abs. 1 und 2 BGG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_169/2024 · 02.05.2025AbgewiesenBei Mobilfunkanlagen in der Bauzone ist eine umfassende Standortgebundenheitsprüfung und Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nicht erforderlich; die ästhetische Beurteilung unterliegt dem kommunalen Ermessensspielraum, sofern keine bundesrechtlichen Schranken verletzt werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_313/2016 · 03.11.2016AbgewiesenDie Qualifizierung eines Gebäudes als Altbaute nach kantonaler Bauordnung ist nicht willkürlich, wenn es über Jahrzehnte ortsfest genutzt wurde und zum Erscheinungsbild der Ortschaft gehört. Die Einhaltung von Grenzabständen für Neubauten kann bei Ersatzbauten entfallen, sofern First- und Traufhöhe übereinstimmen.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.