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Art. 98 VRP

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2024/53 · 29.05.2024Besonderer AusgangDie Vorinstanzen hätten vor Anordnung des Rückbaus prüfen müssen, ob die formell rechtswidrigen baulichen Massnahmen nachträglich bewilligt werden können. Ein Rückbau ohne nachträgliches Baubewilligungsverfahren stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungVGer SG B 2021/216 · 25.10.2021Besonderer AusgangNach Gutheissung einer Beschwerde durch das Bundesgericht sind die Kosten und Entschädigungen der kantonalen Verfahren dem Verfahrensausgang entsprechend neu zu verlegen; die obsiegende Partei hat Anspruch auf Rückerstattung der Kostenvorschüsse sowie auf ausseramtliche Entschädigung.BaubewilligungVGer SG B 2021/75 · 19.07.2021AbgewiesenWird ein laufendes Rekursverfahren über einen Baubewilligungsentscheid zufolge Widerrufs der angefochtenen Verfügung auf Veranlassung der Bauherrschaft gegenstandslos, so ist die Umtriebsentschädigung der Einsprecherin der Bauherrschaft aufzuerlegen; Anträge zur Aufnahme von Zahlungsmodalitäten ins Dispositiv sind mangels schutzwürdigen…BaubewilligungVGer SG B 2018/240 · 01.07.2019GutgeheissenWer eine öffentliche Strasse übermässig beansprucht und dadurch Schäden verursacht, ist nach Art. 18 Abs. 1 StrG (SG) zur Schadensbehebung oder zum Kostenersatz verpflichtet; bereits behobene Schäden dürfen jedoch nicht nochmals in Rechnung gestellt werden.BaubewilligungVGer SG B 2015/123 · 20.12.2016AbgewiesenDie Kosten eines Rekursverfahrens sind von der Partei zu tragen, deren Begehren abgewiesen wird, sofern keine Trölerei oder ungehöriges Verhalten vorliegt. Die Baubewilligungspflicht von Gartenbauarbeiten richtet sich nach den kantonalen Bauvorschriften.BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.