Art. 98 Abs. 1 VRP
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer SG B 2025/116 · 04.11.2025AbgewiesenEine Projektänderung mit Erweiterung der Tiefgarage löst keine neue strassenbaupolizeiliche Bewilligungspflicht aus, wenn der Mehrverkehr geringfügig ist und keine bauliche Anpassung der Zufahrt erfolgt. Eine Auflage, die die Vermietung von Tiefgaragenparkplätzen an Dritte verbietet, ist ohne gesetzliche Grundlage unzulässig.BaubewilligungVGer SG B 2024/147 · 11.09.2024GutgeheissenDas Verwaltungsgericht regelt die Kosten- und Entschädigungsfolgen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nach Aufhebung durch das Bundesgericht und auferlegt die Kosten den unterlegenen Beschwerdeführern.BaubewilligungVGer SG B 2017/71 · 03.04.2017Besonderer AusgangNach Gutheissung einer Beschwerde durch das Bundesgericht und Rückweisung zur Neuverlegung der Kosten der kantonalen Verfahren sind die amtlichen Kosten den unterlegenen Beschwerdeführern aufzuerlegen. Eine nicht anwaltlich vertretene Umweltorganisation hat trotz vollumfänglichen Obsiegens keinen Anspruch auf Parteientschädigung, da ihr…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungVGer SG B 2017/9 · 04.01.2017Besonderer AusgangNach Rückweisung durch das Bundesgericht setzt das Verwaltungsgericht die Parteientschädigung zugunsten der Stiftung WWF Schweiz für das verwaltungsgerichtliche Beschwerdeverfahren auf Fr. 3'640.-- fest. Da die Beschwerdegegnerin mehrwertsteuerpflichtig ist, kann sie die Vorsteuer in Abzug bringen, weshalb die Mehrwertsteuer nicht…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.