Art. 96 Abs. 4 KRG
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VGer GR R 2019 37 · 25.08.2020AbgewiesenDie Umnutzung eines seit 1990 nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Ökonomiegebäudes in der Landwirtschafts- und Landschaftsschutzzone zu Lager- und Einstellzwecken ist nach Art. 24a RPG nur im bewilligten Umfang zulässig; eine Wohnnutzung durch einen Nichtlandwirt ist von vornherein ausgeschlossen. Die grundbuchliche Anmerkung des…Bauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.