Art. 954 Abs. 1 ZGB
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VRK SG I/2-2021/26 · 06.01.2022AbgewiesenFür die öffentliche Beurkundung eines Kaufvertrags fallen gemäss Art. 5 Abs. 2 GB-GebV Grundbuchgebühren an, auch wenn es infolge verweigerter Bewilligung nicht zu einer Eintragung im Grundbuch kommt. Die Grundbuchverwaltung ist berechtigt, diese Gebühren bereits vor allfälliger Grundbucheintragung und unabhängig vom Ausgang des…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.