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Art. 95 lit. c und d BGG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_615/2017 · 12.10.2018GutgeheissenDie Baubewilligung mit Auflagen, die eine wesentliche Projektänderung erfordern, verstösst gegen den Grundsatz der Einheit des Bauentscheids und Art. 25a RPG, da die Mängel nicht als untergeordnet gelten und eine konzeptionelle Überarbeitung nötig ist.BaubewilligungBGer 1C_590/2017 · 24.05.2018AbgewiesenDie Baubehörde darf eine zivilrechtliche Vorfrage (Bauverbotsdienstbarkeit) nur beantworten, wenn diese leicht zu klären ist und ein unzweifelhaftes Resultat ergibt. Eine Umnutzung des gesamten Terrains zu einem Parkplatz mit erheblichen Terrainveränderungen widerspricht einer objektivierten Auslegung des Bauverbots.BaubewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.