Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 94 Abs. 3 KRG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer GR R 2018 89 · 21.04.2020Teilweise gutgeheissenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligten Bauten ausserhalb der Bauzone ist verhältnismässig, wenn erhebliche öffentliche Interessen – insbesondere der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sowie ein im Generellen Gestaltungsplan verankertes Grünraumkonzept – die privaten Interessen der Eigentümerin…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneGestaltungsplanBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.