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Art. 93 GG (sGS 151.2)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer SG B 2022/119 · 19.01.2023AbgewiesenDer Gemeinderat ist für den Erlass eines Vorbescheids nach Art. 145 PBG zuständig, wenn das fragliche Bauvorhaben im ordentlichen Verfahren durch ihn zu bewilligen wäre; eine Delegation an die Baukommission bedarf einer ausdrücklichen Grundlage. Ein negativ lautender Vorbescheid kann zwar nicht mit ordentlichem Rechtsmittel angefochten…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.