Art. 93 Abs. 5 BauG
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VGer BE 100 2024 234 · 04.03.2026AbgewiesenIn einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) kann auf den Erlass einer Überbauungsordnung verzichtet werden, wenn das Bauvorhaben das Ergebnis eines anerkannten qualitätssichernden Verfahrens ist (Art. 93 Abs. 1 Bst. b BauG) und die Festlegungen der Grundordnung eingehalten sind. Eine Privatstrasse gilt erst dann als dem Gemeingebrauch…BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.