Art. 93 Abs. 3 BGG
29 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
14%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_91/2026 · 23.02.2026NichteintretenDie Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid ist unzulässig, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil oder kein bedeutender Aufwand im Sinne von Art. 93 Abs. 1 BGG dargelegt wird.BaubewilligungBGer 1C_488/2025 · 30.01.2026AbgewiesenDie Einordnung eines Neubaus in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OE) im Perimeter eines kantonalen Ortsbildinventars (KOBI) ist mit § 238 PBG/ZH vereinbar, wenn der Baukörper sich aufgrund seiner Gestaltung und Lage hinreichend unterordnet und die Schutzziele des KOBI nicht krass verletzt.BaubewilligungBGer 1C_409/2024 · 29.12.2025NichteintretenAufschiebende Bedingungen in Baubewilligungen führen dazu, dass das Verfahren als noch nicht abgeschlossen gilt, wenn die Bedingungen Umsetzungsspielraum belassen. Gegen solche Zwischenentscheide ist die Beschwerde nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig.BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_641/2025 · 17.11.2025NichteintretenEine Entschädigungsregelung im Rahmen eines Rückweisungsentscheids stellt ebenfalls einen Zwischenentscheid nach Art. 93 BGG dar; fehlt ein nicht wieder gutzumachender Nachteil, tritt das Bundesgericht im vereinfachten Verfahren darauf nicht ein.SondernutzungsplanBaubewilligungBGer 1C_608/2025 · 22.10.2025NichteintretenEin Rückweisungsentscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts ist ein selbstständig eröffneter Zwischenentscheid im Sinne von Art. 93 BGG; er ist nur ausnahmsweise beim Bundesgericht anfechtbar, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG erfüllt sind. Der bloss mögliche Aufwand für einen Augenschein im Rekursverfahren begründet…SondernutzungsplanBaubewilligungBGer 1C_470/2025 · 21.10.2025NichteintretenEin projektbezogener Schutzvertrag und eine noch nicht vollständig abgeschlossene Baubewilligung stellen, weil sie sich gegenseitig bedingen und das Baubewilligungsverfahren wegen noch einzureichender Pläne nicht abgeschlossen ist, keine End- oder Teilentscheide gemäss Art. 90/91 BGG dar. Auf die Beschwerden ist mangels Vorliegens der…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2025.5 · 25.08.2025Teilweise gutgeheissenVerwaltungsgerichtliche Rückweisungsentscheide entfalten Bindungswirkung für das Gericht selbst; abschliessend entschiedene Fragen dürfen im zweiten Rechtsgang grundsätzlich nicht erneut aufgerollt werden. Die Bewertung des Verkehrswerts eines Grundstücks vor der mehrwertauslösenden Planungsmassnahme ist für die Höhe der Mehrwertabgabe…UmzonungMehrwertabgabeSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_16/2025 · 02.05.2025NichteintretenEin Zwischenentscheid über die Sistierung eines Verfahrens ist nur ausnahmsweise selbstständig anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Die blosse Hoffnung auf eine günstigere zukünftige Regelung rechtfertigt keine Sistierung.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_511/2024 · 23.04.2025NichteintretenEin Vorbehalt in einem Genehmigungsentscheid zur Nutzungsplanung, der eine Gemeinde zur späteren Anpassung der Zonenzuweisung gemäss kantonalem Richtplan verpflichtet, entfaltet keine Aussenwirkung gegenüber Grundeigentümern und ist als aufsichtsrechtliche Anweisung zu qualifizieren. Er stellt keinen selbstständig anfechtbaren End- oder…OrtsplanungsrevisionRichtplanungUmzonungBGer 1C_245/2024 · 30.09.2024NichteintretenEin Rückweisungsentscheid, der die Gemeinde zur Ergänzung der Baugesuchsunterlagen und zur Prüfung der Auswirkungen auf die benachbarte Landwirtschaftszone verpflichtet, stellt einen nicht selbständig anfechtbaren Zwischenentscheid dar.BaubewilligungVGer AG WBE.2024.31 · 14.08.2024Teilweise gutgeheissenEine Baubewilligung, die die Genehmigung eines Attikageländers vor Baubeginn vorschreibt, ohne dessen konkrete Ausgestaltung abschliessend zu definieren, ist eine suspensiv bedingt erteilte Baubewilligung; das Baubewilligungsverfahren gilt erst mit der nachgelagerten Genehmigung als abgeschlossen, weshalb der Einwender als…BaubewilligungBGer 1C_400/2022 · 29.07.2024AbgewiesenDie Vorinstanz hat den Sachverhalt nicht willkürlich festgestellt und kantonales Recht nicht willkürlich angewendet. Die Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus mit Umgebungsplan und Parkplätzen ist rechtmässig, da sich das Projekt befriedigend in die bauliche Umgebung einordnet und die Anforderungen an die Gestaltung erfüllt.BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00201 · 28.03.2024AbgewiesenAusstandsrügen gegen einen Gutachter sind verwirkt, wenn sie nicht unverzüglich nach Bekanntgabe der Gutachterkandidaten erhoben werden; eine pauschale Ablehnung aller vorgeschlagenen Personen genügt nicht. Die Einsetzung eines Gutachters im Disziplinarverfahren bewirkt keinen nicht wiedergutzumachenden Nachteil im Sinne von Art. 93…BGer 1C_166/2023 · 22.03.2024NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen kantonalen Zwischenentscheid im Raumplanungs- und Baurecht nicht ein, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht.Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_540/2020 · 11.04.2022NichteintretenEine Beschwerde gegen ein Grenzbereinigungsverfahren, die sich nicht mit der Begründung des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und appellatorische Kritik am Vorgehen der Gemeinde übt, genügt den Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht. Das Bundesgericht tritt auf eine solche Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht…BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_286/2020 · 15.12.2020AbgewiesenDie Rückbauverfügung für einen unbewilligt erweiterten Parkplatz im Vorgartengebiet ist verhältnismässig, wenn die Erweiterung gegen die kantonale Drittelsregel verstösst und kein überwiegendes privates Interesse an der Beibehaltung besteht.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_195/2020 · 24.09.2020NichteintretenDer Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts ist als Zwischenentscheid zu qualifizieren, da er der Gemeinde einen Entscheidungsspielraum belässt. Eine Beschwerde gegen Zwischenentscheide ist nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig, die hier nicht erfüllt sind.MehrwertabgabeUmzonungBGer 1C_125/2020 · 03.03.2020NichteintretenDie Ablehnung eines Sistierungsgesuchs durch das Verwaltungsgericht ist ein Zwischenentscheid; die Beschwerde dagegen ist beim Bundesgericht nur zulässig, wenn die Beschwerdeführenden darlegen, dass die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG erfüllt sind.BaubewilligungBGer 1C_636/2019 · 17.12.2019NichteintretenEin Rückweisungsentscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts, der die Sache zur ergänzenden Sachverhaltsabklärung und Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückweist, ist als nicht anfechtbarer Zwischenentscheid zu qualifizieren, wenn der unteren Instanz noch ein eigener Entscheidungsspielraum verbleibt.BaubewilligungBGer 1C_423/2019 · 27.08.2019NichteintretenDie Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten setzt ein schutzwürdiges Interesse voraus; bei fehlender Legitimation oder nicht erfüllten Voraussetzungen nach Art. 93 Abs. 1 BGG ist nicht einzutreten.BaubewilligungBGer 1C_313/2018 · 13.11.2018NichteintretenEin Rückweisungsentscheid als Zwischenentscheid ist nur anfechtbar, wenn er einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirkt oder ein besonders aufwendiges Beweisverfahren vermeidet (Art. 93 Abs. 1 BGG). Die Einholung eines Fachgutachtens zur Abklärung des Ortsbildschutzes rechtfertigt keine direkte Anfechtung.BaubewilligungBGer 1C_275/2017 · 18.01.2018AbgewiesenDie Erschliessungspflicht nach Art. 19 Abs. 1 RPG ist erfüllt, wenn die Verkehrssicherheit trotz Unterschreitung der VSS-Norm-Richtwerte aufgrund örtlicher Gegebenheiten und flankierender Massnahmen gewährleistet ist. Die Behörden haben ein erhebliches Ermessen bei der Beurteilung der hinreichenden Zufahrt.BaubewilligungBGer 1C_205/2016 · 10.11.2016AbgewiesenEin Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts ist als Zwischenentscheid zu qualifizieren, wenn der unteren Instanz noch ein Ermessensspielraum verbleibt. Die Bindungswirkung eines solchen Entscheids erstreckt sich nur auf die konkreten Anordnungen, nicht jedoch auf die Grundsatzfrage der Einzonung, wenn das rechtliche Gehör…UmzonungOrtsplanungsrevisionEinzonungRichtplanungBGer 1C_640/2015 · 20.09.2016GutgeheissenEin Restaurant in der Landwirtschafts- und Wintersportzone ist nur standortgebunden, wenn es einen Bezug zum Wintersport aufweist. Ohne diesen Konnex ist eine Nutzung nach 19 Uhr nicht nach Art. 24 RPG bewilligungsfähig, und bestehende Bewilligungen decken solche Nutzungen nicht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_63/2016 · 25.08.2016AbgewiesenBei Rückweisungsentscheiden im Kostenpunkt ist die spätere Sachentscheidung nur ausnahmsweise zu berücksichtigen; die kantonale Kostenverlegung nach §§ 13 und 17 VRG/ZH ist nicht willkürlich, wenn sie sich an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung orientiert.BaubewilligungBGer 1C_420/2015 · 22.04.2016AbgewiesenDer Einleitungsbeschluss für ein Quartierplanverfahren ist ein selbstständig anfechtbarer Endentscheid; spätere Anträge zur Änderung des Planungsgebiets sind verspätet, sofern keine erheblichen veränderten Verhältnisse vorliegen.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_256/2014 · 17.03.2016Teilweise gutgeheissenBei direktem Überflug eines Grundstücks durch Flugzeuge ist der Minderwert des gesamten Grundstücks zu entschädigen, sofern es sich um durchschnittliche Parzellen handelt. Bei ungewöhnlich grossen oder mit mehreren Häusern überbauten Parzellen, die nur teilweise überflogen werden, kann eine gedankliche Aufteilung vorgenommen und die…EnteignungBGer 1C_431/2015 · 14.03.2016NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nicht ein, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil vorliegt. Eine Rückweisung zur Ergänzung des Baugesuchs und erneuter Prüfung begründet keinen solchen Nachteil.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_468/2015 · 15.02.2016AbgewiesenDie Kostenverteilung in einem gegenstandslos gewordenen Nutzungsplanverfahren ist nicht willkürlich, wenn die Beschwerdeführer in den Vorinstanzen unterlegen sind und die Gegenstandslosigkeit nicht auf rechtliche Fehler zurückzuführen ist.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.