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Art. 93 Abs. 1 lit. b LTF

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_132/2021 · 17.03.2021NichteintretenEin kantonal letztinstanzlicher Rückweisungsentscheid im Baubewilligungsverfahren ist kein Endentscheid im Sinne von Art. 90 LTF und auch keine selbstständig anfechtbare Teilentscheidung gemäss Art. 91 LTF; auf eine dagegen gerichtete Beschwerde ans Bundesgericht ist nicht einzutreten, wenn weder ein nicht wiedergutzumachender Nachteil…BaubewilligungBGer 1C_178/2017 · 06.07.2017AbgewiesenDie materielle Enteignung durch die Nichtzuweisung eines Grundstücks zur Bauzone kann ausnahmsweise eine Entschädigungspflicht auslösen, wenn der Grundeigentümer aufgrund des Planungsverfahrens und konkreter Umstände in gutem Glauben auf die Beibehaltung der Bauzone vertrauen durfte.UmzonungEnteignungEinzonungBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.