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Art. 93 Abs. 1 lit. a LTF

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_132/2021 · 17.03.2021NichteintretenEin kantonal letztinstanzlicher Rückweisungsentscheid im Baubewilligungsverfahren ist kein Endentscheid im Sinne von Art. 90 LTF und auch keine selbstständig anfechtbare Teilentscheidung gemäss Art. 91 LTF; auf eine dagegen gerichtete Beschwerde ans Bundesgericht ist nicht einzutreten, wenn weder ein nicht wiedergutzumachender Nachteil…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.