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Art. 92 BauV BE

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_265/2020 · 29.12.2020AbgewiesenDie Anrechenbarkeit von Räumen an die Bruttogeschossfläche (BGF) nach kantonalem Recht (Art. 93 Abs. 2 BauV BE) richtet sich nach der objektiven Verwendbarkeit für Wohn- oder Arbeitszwecke, nicht nach der Erfüllung gesundheitspolizeilicher Vorschriften. Eine geringfügige Unterschreitung der Fensterfläche (Art. 64 Abs. 1 BauV BE)…BaubewilligungVGer BE 100 2019 122 · 27.03.2020AbgewiesenEin Widerruf einer Baubewilligung nach Art. 43 BauG setzt voraus, dass die Bewilligung im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften erteilt wurde oder ihre Ausübung die öffentliche Ordnung erheblich verletzt; eine bloss künftig mögliche Überschreitung der Ausnützungsziffer auf neu abparzellierten Nachbargrundstücken…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.